Zähne sind wie Perlen, kostbar und einzigartig
Gesunde Kinderzähne sind unser Anliegen.
Wir motivieren Kinder und Jugendliche zu eigenverantwortlichem, zahnbewusstem Verhalten, um Karies und weitere Munderkrankungen von Anfang an vermeiden.
Über 680 Patenschaftszahnärzte in freier Niederlassung und der Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienste sind in unserem Auftrag unterwegs.
In Kooperation mit Tagespflegekräften, Kindereinrichtungen und Schulen werden die Ressourcen für Mundgesundheit in den Lebenswelten gestärkt.
Denn Zähne sind wie Perlen, kostbar und einzigartig, wie jedes Kind. Um diese zu schützen, ist uns kein Weg zu weit, keine Treppe zu hoch.
In unserem Imagefilm "Gesunde Zähne von Anfang an - ein Leben lang" können Sie sehen, wer und was sich hinter unserer Arbeit verbirgt.
Wer sind wir?
Als gemeinnütziger Verein steht die LAGZ seit 1992 für zahnmedizinische Gesundheitsförderung und Prävention im Freistaat Sachsen.
Wir sind ein Zusammenschluss der Körperschaften der sächsischen Zahnärzte, der Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen, der sächsischen Städte und Kommunen sowie des Freistaates Sachsen zur Förderung der Jugendzahnpflege für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, bei erhöhtem Kariesrisiko bis zum 16. Lebensjahr.
Auf zahnmedizinische Präventionsmaßnahmen nach § 21 des Fünften Sozialgesetzbuches (zahnmedizinische Gruppenprophylaxe) haben die Kinder seit 1989 einen gesetzlichen Anspruch.
Unsere Mitglieder arbeiten gemeinsam und einheitlich für mehr Mundgesundheit der sächsischen Kinder.
Wer macht was?
Die Zahnarztteams in freier Niederlassung und die Teams der Jugendzahnärztlichen Dienste sind die Macher in über 3.500 Einrichtungen vor Ort.
Finanziert werden die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe von den gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen.
Die Verwaltungsausgaben werden von den zahnärztlichen Körperschaften und den gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen getragen.
Der Freistaat Sachsen beteiligt sich mit einer zweckgebundenen Zuwendung.
Die Rahmenvereinbarung und Satzung der LAGZ bilden die Grundlage für die Tätigkeit der Landesarbeitsgemeinschaft und ihrer regionalen Arbeitskreise.