Sachsen schärft den Bildungsauftrag und nimmt Mundgesundheit in Kita-Gesetz-Novelle auf
Gutes Aufwachsen für alle Kinder!
Kinder zu einer gesunden Lebensführung zu befähigen und bei der Entwicklung eines Gesundheitsbewusstseins zu begleiten, ist ab 1. August 2023 im Freistaat Sachsen nun eine explizite Aufgabe von Kindereintageseinrichtungen. Mit der Novellierung des Kita-Gesetzes wurde neben der Verbesserung der personellen und finanziellen Ausstattung auch der Bildungs- und Erziehungsauftrag vor allem im Bereich der Mundgesundheit geschärft.
Mit der Aufnahme der Mundgesundheit in das KitaG wird der Stellenwert für die Mundhygiene der Kinder im Rahmen der Ziele und Inhalte der frühkindlichen Bildung ausdrücklich hervorgehoben.
Die Landesregierung greift damit eine Anregung der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e.V. auf, die im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung im Landtag im Oktober vergangenen Jahres eindrücklich gezeigt hat, wie wichtig gesunde Zähne für ein gesundes Aufwachsen sind und welche wichtige Rolle den Kindertageseinrichtungen dabei zukommt.
Eine gute Zahn- und Mundgesundheit befördert zugleich Bildungsgerechtigkeit, denn sie ist Voraussetzung für störungsfreies Sprechen und Spracherwerb und prägt Bildungsbiografien von Kindern. Gerade Kinder, die in schwierigen sozialen Lagen oder in bildungsfernen Haushalten aufwachsen und die tägliche Zahnpflege nicht im häuslichen Umfeld erleben, sollten diese in der Kita erlernen. So können frühzeitig soziale Ungleichheiten ausgeglichen werden.