Mundgesunder Kindergarten – gemeinsam für gesunde Kinderzähne!

Die LAGZ Sachsen e.V. und die in ihrem Auftrag tätigen Teams der Patenschaftszahnärzte und  ärztinnen arbeiten gemeinsam daran, die Mundgesundheit in sächsischen Kindertageseinrichtungen zu fördern. Aktuell betreuen wir über 2.100 Kindereinrichtungen mit 146.000 Kindergartenkindern. Zu einem guten Kindergartenklima gehört auch der Baustein Mundgesundheit!

Was ist unser Ziel?

Wir wollen Kindereinrichtungen dabei unterstützen, so früh wie möglich das Fundament für eine langfristige Mundgesundheit der Kinder zu legen. Dazu brauchen wir Sie, die pädagogischen Fachkräfte, denen die Kinder oftmals mehr als 8 Stunden am Tag anvertraut sind. Wir wollen aber auch die Eltern als Experten für ihre Kinder erreichen und motivieren, sich für die Mundgesundheit ihrer Kinder und für einen gesunden Kindergarten einzusetzen.

Was macht eine mundgesunde Kindereinrichtung aus?

  • sie denkt an Zahngesundheit im Alltag
  • sie putzt mit den ihnen anvertrauten Kindern täglich einmal die Zähne
  • sie ermöglicht bis zu drei Gruppenprophylaxetermine im Schuljahr
  • sie denkt bei Festen an ein zahngesundes Getränke- und Speisenangebot
  • sie informiert und motiviert Eltern zur Zahngesundheit
  • sie nimmt den Kindern die Scheu vor dem Zahnarztbesuch

und trägt damit zum LAGZ-Ziel bei, dass 90 % der Dreijährigen und 60 % der Sechsjährigen bis 2025 kariesfrei sind!

Was bieten wir Ihnen?

  • Individuelle und fachliche Begleitung und Beratung sowie Vermittlung eines Patenschaftszahnteams
  • Besuch des Patenschaftszahnarztteams in Ihrer Einrichtung bis zu dreimal im Kindergartenjahr
  • altersgerechte Unterrichtsimpulse mit Kindern zu (mund-)gesundheitsrelevanten Themen, wie z. B. Zahnaufbau, zahngesunde Ernährung, Kariesentstehung, Zahnarztbesuch
  • Üben der richtigen Zahnputztechnik
  • Materielle Unterstützung mit Zahnpflegeutensilien
  • Elterninformationsveranstaltungen

Sie wollen am Gruppenprophylaxeprogramm teilnehmen? Sprechen Sie uns an. Wir oder der regionale Arbeitskreis Ihrer Region vermitteln Ihnen gern LAGZ-Patenschaftszahnärzte und -ärztinnen an Ihre Einrichtung.

 

Zähneputzen gehört zum Lernen in der Kita dazu

Alle Kinder sollten die gleichen Chancen auf ein Leben mit gesunden Zähnen haben. In den meisten sächsischen Kindertageseinrichtungen gehört das tägliche Zähneputzen deshalb zum selbstverständlichen Alltag. Insbesondere Kinder aus Familien, in denen die Zahnpflege eine untergeordnete Rolle spielt, profitieren vom gemeinschaftlichen Putzen in der Gruppe und der Vorbildwirkung der Erzieher. Durch das tägliche Einüben und Wiederholen dieser Verhaltensweisen wird frühzeitig ihr Verhalten für ein gesundes Leben geprägt und Gewohnheiten gefestigt. Auch der Sächsische Bildungsplan sieht die somatische Bildung als Bestandteil des Kindergartenalltags, zu dem das tägliche Zähneputzen nach den Mahlzeiten genauso wie regelmäßiges Händewaschen gehört.

Warum das Zähneputzen im Kindergarten so wichtig ist sowie Anregungen und Tipps für das gemeinsame Zähneputzen in der Gruppe finden Sie hier.

Was mit bloßem Auge kaum zu erkennen ist, bringt der Kariestunnel ans Licht. Unter Schwarzlicht werden hier auch die Beläge sichtbar, die eigentlich längst weggeputzt sein sollten. Der Ahaeffekt ist enorm.

Wollen Sie Ihren Kindern mal ein besonderes Erlebnis bieten? Dann leihen Sie doch über Ihren Patenschaftszahnarzt den LAGZ - eigenen "Kariestunnel" und mobilen Putzbrunnen für einen Gruppenprophylaxe- oder Projekttag aus.

Zahnputzbrunnen und Kariestunnel können in einem herkömmlichen PKW Kombi transportiert werden.
Haben Sie Interesse? Sprechen Sie Ihren Patenschaftszahnarzt an!
Die technischen Daten, eine Aufbauanleitung und ein paar Bilder finden Sie hier.

Zahnbürstenwechsel - wie oft?

Alle acht bis zwölf Wochen oder wenn sie zerkaut und verschlissen ist. Wichtig ist, die Bürste nach jedem Gebrauch gründlich abzuspülen und mit dem Bürstenkopf nach oben zu trocknen. Einmal in der Woche können die Zahnbürsten auch in einer Spülmaschine gereinigt werden. Gab es eine ansteckende Erkrankung in der Einrichtung, empfiehlt sich ebenfalls ein Austausch der Bürsten.

Zuletzt aktualisiert am 2017-06-01 von Birte Eckardt.

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Häufig von Kitas gestellte Fragen

Was macht der Kinder- und Jugendzahnarzt vom Gesundheitsamt? Was macht der Patenschaftszahnarzt?

Vorsorgeuntersuchungen in den Kindereinrichtungen führen die Kinder- und Jugendzahnärzte des örtlichen Gesundheitsamtes durch. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen.

Unterricht zur Mundgesundheitserziehung (zahnmedizinische Gruppenprophylaxe) können von niedergelassenen Zahnärzten und/oder von den Kinder- und Jugendzahnärzten des örtlichen Gesundheitsamtes durchgeführt werden. So kann es sein, dass Sie zwei Ansprechpartner haben, einen für die Untersuchung und einen für den Prophylaxeunterricht.

Der Unterricht umfasst die altersgerechte Vermittlung von Kenntnissen und Gewohnheitsbildung auf den Gebieten der Mundhygiene und Ernährungsbildung. Die Stärkung des Zahnschmelzes durch Fluoridanwendung mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten sowie die Motivation zum Zahnarztbesuch sind ebenfalls Bestandteil der Unterrichtsimpulse.

Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 21 des Fünften Sozialgesetzbuches. Dort ist geregelt, dass alle Kinder bis zum 12. bzw. 16. Lebensjahr zahnmedizinisch betreut werden sollen.

Wer die Gruppenprophylaxe in Ihrer Einrichtung durchführt, erfahren Sie vom regionalen Arbeitskreis, der in der Regel beim Gesundheitsamt angegliedert ist oder bei uns.

 

Direkt nach dem Essen Zähne putzen - darf ich das?

Immer wieder hören wir den Satz: „Zahnärzte empfehlen nach dem Essen eine halbe Stunde mit dem Putzen zu warten. Das können wir in der Kita nicht umsetzen“.

Müssen Sie auch nicht. Diese Empfehlung gilt nur für Menschen, die viel und dauerhaft säurehaltige Lebensmittel und Getränke konsumieren oder an einer Essstörung, wie z. B. Bulimie leiden. Das zu viel an Säure kann dann zu Erosionen im Zahnschmelz führen. Für Kitakinder gilt: „Nach dem Essen, Zähneputzen nicht vergessen“!

Zahnbürstenwechsel - wie oft?

Alle acht bis zwölf Wochen oder wenn sie zerkaut und verschlissen ist. Wichtig ist, die Bürste nach jedem Gebrauch gründlich abzuspülen und mit dem Bürstenkopf nach oben zu trocknen. Einmal in der Woche können die Zahnbürsten auch in einer Spülmaschine gereinigt werden. Gab es eine ansteckende Erkrankung in der Einrichtung, empfiehlt sich ebenfalls ein Austausch der Bürsten.